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ARWO - Betreuungsverein e. V.
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Telefon: 09131/9405 754
Telefax: 09131/9405 755

Unsere Aufgabe...

...ist es, volljährige Menschen zu betreuen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nicht ohne fremde Hilfe erledigen können, weil sie altersverwirrt, psychisch krank, geistig behindert oder körperlich schwer behindert sind. Auf Antrag erhalten diese Menschen - durch einen Beschluss des Betreuungsgerichts einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter (früher als Vormund bezeichnet). Und diese Vertretungsfunktion wird von uns wahrgenommen.

Geregelt ist dies in den §§ 1896 ff BGB, sowie §§ 271 FamFG. 

Die genauen Aufgaben eines Betreuers legt das Betreuungsgericht in jedem Einzelfall gesondert fest. Das Gesetz spricht von sogenannten Wirkungskreisen. Zuständig ist hierbei das Amtsgericht, in dessen Bezirk der zu Betreuende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

Der Betroffene wird im Anordnungsverfahren vor einer dauerhaften Anordnung in der Regel immer von einer Richterin oder einem Richter angehört. 

Mögliche Wirkungskreise sind:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögensverwaltung

Neben der Führung von Betreuungen gehört es zur Aufgabe der Mitarbeiter eines Betreuungsvereines zum Thema "Vorsorge" zu beraten und zu informieren, sowie auch ehrenamtliche Betreuer in ihrer Tätigkeit zu begleiten und zu unterstützen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen nach telefonischer Voranmeldung für ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de)