AWO Kindernest Anny Frank

Gebührenordnung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V.

1 Öffnungszeiten 

Für den Besuch der genannten Kindertagesstätte werden bei derzeitigen Gesamtöffnungszeiten 

Montag bis Freitag                               von  …7:30 bis ……16.00 Uhr

Gebühren in Form von Elternbeiträgen nach dieser Ordnung erhoben. 

Die Gruppenöffnungszeiten und Personalanwesenheitszeiten richten sich nach dem Buchungsverhalten der Eltern. 

2 Gebührenschuldner 

Schuldner der Gebühren sind die Personensorgeberechtigten als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn Vertretungsberechtigte das Kind angemeldet haben. 

3 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Pflicht zur Entrichtung der Gebühren entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung. Die Gebührenpflicht besteht auch im Falle der Erkrankung des Kindes oder bei vorübergehender Schließung und während der Ferienzeit. 

Grundsätzlich gilt die Gebührenpflicht bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres, wenn nicht vorher zulässigerweise fristgerecht gekündigt wurde.

Der Elternbeitrag einschließlich der Verbrauchsgebühren ist am 1. Werktag eines Monats im Voraus zu entrichten.

Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Elternbeitrag zu Beginn des Kindertagesstättenjahres bzw. bei Aufnahme eingezogen. 

Die Zahlung erfolgt durch Einzugsermächtigung im Sepa-Lastschriftverfahren.

Das Konto der Personensorgeberechtigten muss deshalb gedeckt sein, d.h. anfallende Gebühren bei Nichtdeckung des Kontos müssen von den Personensorgeberechtigten getragen werden. Bearbeitungspauschale für eine Rücklastschrift beträgt 10,00 € + anfallende Bankgebühren.

4 Gebühren  

Der monatliche Elternbeitrag im Kindernest beträgt bei durchschnittlicher täglicher Buchungszeit von: 

 

Die einmalige Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag fällig.

Die Essenspauschalen werden im Voraus, am Anfang des Monats, zusammen mit dem Elternbeitrag im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der erste Essensbeitrag fällt im Monat des 1. Geburtstages des Kindes an oder vorher wenn das Kind vor dem 1. Geburtstag am gemeinsamen Essen teilnimmt. In den Beträgen ist das Materialgeld enthalten.

Bescheinigungen über Kinderbetreuungskosten für das Finanzamt ist einmal im Jahr Kostenfrei, für jede weitere Abschrift berechnen wir 10,00€ Bearbeitungsgebühr
 
5 Festsetzen der Gebühren 

Eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgt ab September 2023 im Rahmen der vom statistischen Bundesamt festgestellten Teuerungsrate. 

Sollten nicht vorhergesehene Ausgabensteigerungen insbesondere bei Personalkosten und Mieten auftreten, die die Teuerungsrate übersteigen, so können diese zu Beginn des Kindertagesstättenjahres in den Elternbeiträgen berücksichtigt werden. 

6 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft.

 

Stunden / Tag                   Woche

Krippe

>  3 -  4                              20

363,00 €

 

>  4 -  5                              25

404,00 €

>  5 -  6                              30

444,00 €

>  6 -  7                              35

484,00 €

>  7 -  8                              40

525,00 €

>  8 -  9                              45

565,00 €

>  9 – 10                             50

606,00 €

>10 – 11                             55

646,00 €

Aufnahmegebühr

30,00 €

Umbuchungsgebühr

10,00 €

Arbeitgeberbescheinigung

10,00 €

Geschwisterermäßigung

-10,00 €

Essenspauschalen

Krippe

Mittagessen

60,00 €